Umweltschutz ist in der Gegenwart ein großes Thema.
Die Grünen steigen hier in Deutschland zu - für die Partei fast schwindelerregenden - Höhen auf, wenn es um die Gunst der Wählerschaft geht. Wir trennen fleißig Müll, wechseln unsere alten Glühbirnen mit Energiesparlampen aus, putzen und waschen schon mal mit Ökoseife und kaufen immer brav mit wiederverwendbaren Taschen ein. Das alles nur weil die Generationen vor uns sich nicht um die Umwelt geschert haben und wir die Suppe - der in den letzten Atemzügen liegenden Umwelt - jetzt auslöffeln müssen. Wir sind ja so toll! - und leider sehr vermessen.
Ich möchte nun nicht auf Dinge eingehen, wie den erhöhten Energiebedarf. Verursacht durch unsere geliebten Elektronikgadgets (z.B. PS3, IPad und co.). Auch nicht auf die Tatsache, dass selbst unsere Obst- und Gemüseeinkäufe, die wir so vorbildlich in unserer Jutetasche nach Hause transportieren, einen weitaus größeren Carbon Footprint haben, als es vor 50 Jahren der Fall war (z.B. aufgrund von italienischen, in Plastikschalen abgepackten, Tomaten).
Worauf ich eingehen möchte ist die Tatsache, dass viele von uns glauben, dass die Menschen früher überhaupt keinen Sinn für Umweltprobleme hatten. Das stimmt nunmal nicht, denn schon im Mittelalter gab es Regelungen für den Umweltschutz! Kaiser Friedrich II. hat bereits ein Gesetz zur "Gesundheit der Luft" verabschiedet und das Anfang des 13. Jahrhunderts!
Die Geburt Friedrich II. Leider habe ich nur ein recht kleines Bild bei Wikipedia gefunden |
Zunächst möchte ich Kaiser Friedrich II. vorstellen. Friedrich II. gehörte dem Geschlecht der Staufer an. Er war der Enkel Friedrich Barbarossas und Sohn Kaiser Heinrichs VI., den er aber nur zweimal traf. Dies lag daran, dass Heinrich VI. drei Jahre nach der Geburt seines Sohnes - wohl an Dysenterie (Ruhr) - starb. In den drei Jahren vor seinem Tod war Heinrich VI. schwer damit beschäftigt Sizilien zu befrieden und einen Kreuzzug vorzubereiten. Kurz nachdem er zum Kreuzzug nach Palästina aufgebrochen war, ist er dann auch erkrankt und gestorben. Normalerweise kennt man die Geburtstage von mittelalterlichen Persönlichkeiten nicht, denn nicht der Geburtstag, sondern der Todestag war wichtig, da man mit dem Tod ins Reich Gottes kommt. Doch bei Friedrich wissen wir genau, dass er am 26.12.1194 in Jesi (Italien) zur Welt kam - und zwar auf dem Marktplatz. Das nicht etwa weil die Geburt so flott ging, dass es Friedrichs Mutter Konstanze von Sizilien nicht mehr an einen passenderen Ort geschafft hätte, sondern weil die Geburt bewusst öffentlich stattfand. Denn Konstanze war 10 Jahre älter als ihr Mann der Kaiser und galt mit ihren 40 Jahren als alte Frau und unfruchtbar. Um den Gerüchten die Kaiserin sei nicht schwanger entgegen zu wirken baute man ein Zelt auf den Marktplatz zu Jesi auf, wo Konstanze ihren Sohn gebar - angeblich bezeugt von 19 Bischöfen und Kardinälen. Tja, da macht das Gebären doch noch mehr Spaß!
Friedich II. war hochgebildet und wurde schon von seinen Zeitgenossen stupor mundi (das Staunen der Welt) genannt. Seine Passion war die Falkenjagd, über die er das Buch De arte venandi cum avibus (Über die Kunst mit Vögeln zu jagen) schrieb. Darüber hinaus ist er für seine noch immer äußerst modern wirkenden Staatsreform und seiner liberalen Einstellung gegenüber des Islam bekannt.
Da verwundert es fast nicht, dass Kaiser Friedrich II. sich auch bezüglich Umweltschutzthemen geäußert und hierfür ein Gesetz erlassen hat. Hier das Gesetz zur Gesundheit der Luft:
Quelle: J. L. A, Huillard-Bréholles, Historia diplomatica Friderici II. Paris 1855, S. 151 f., zitiert nach Winkle, Stefan: Friedrich II. von Hohenstaufen – tragischer Vorkämpfer einer verfrühten Renaissance, in: Hamburger Ärzteblatt, Heft 4, 5 + 6-7/200
(Sonderdruck, http://www.aerztekammer-hamburg.de/funktionen/aebonline/pdfs/1182262347.pdf).
„Wir sind gewillt, die durch göttlichen Ratschluß gewährte Gesundheit der Luft durch Unsere bemühte Vorsorge, soweit Wir es vermögen, zu erhalten. Wir verfügen deshalb, daß es keinem erlaubt ist, in den einer Stadt oder Burg benachbarten Gewässern in einer Entfernung von einer Meile oder weniger Flachs oder Hanf zu wässern, weil dadurch die Beschaffenheit der Luft verdorben wird. Wer es trotzdem tut, soll seinen Flachs oder seinen Hanf verlieren und dem Hofe übereignen. Auch befehlen Wir, daß die Grabstätten der Toten eine halbe Rute tief sein sollen. Wer dagegen handelt, soll Unserem Hof eine Augustale zahlen. Kadaver und Abfälle, die Gestank verbreiten, sollen außerhalb der Behausungen in einer Entfernung von einer Viertelmeile ins Meer oder in den Fluß geworfen werden. Wer dagegen handelt, der soll bei Kadavern von Hunden oder Tieren, die größer als Hunde sind, eine Augustale, bei kleineren aber eine halbe Augustale an Unseren Hof zahlen. Wir verbieten auch den Fischern, Taxus oder ähnliche Kräuter, durch welche die Fische getötet werden oder sterben, in die Gewässer zu werfen. Denn dadurch werden sowohl die Fische selbst giftig, wie auch die Gewässer, aus denen Menschen und Tiere öfters trinken, eben dadurch schädlich werden. Wer das tut, soll zu einem Jahr Zwangsarbeit in Ketten verurteilt werden.“
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Das wohl bekannteste Bildnis Kaiser Friedrichs II. |
(Sonderdruck, http://www.aerztekammer-hamburg.de/funktionen/aebonline/pdfs/1182262347.pdf).